www.qrp4fun.de Genehmigung einer Antenne

Wenn man nicht gerade in seinem eigenen Haus wohnt, so steht man unweigerlich vor dem Problem, vom Vermieter eine Genehmigung zum Aufbau der Antenne zu bekommen. Ich hatte die ersten 2 Jahre keine Genehmigung zum Aufbau einer Antenne, da ich ja meiner Meinung nach keine bauliche Veränderung an meinem Balkon vornahm, sondern diesen nur laut Mietvertrag nutzte.
 
Nach diesen 2 Jahren fiel dem durch das Gelände streifenden Hausmeister der Hausverwaltung einmal meine Tätigkeit beim Aufbau der Teleskopantenne auf dem Balkon auf. Prompt hatte ich am nächsten Tag einen Brief in Kasten, indem als Ergebnis einer Geländebegehung der sofortige Abbau der "Stabantenne" gefordert wurde. Also habe ich sofort die Antenne abgebaut und erst einmal alles so auf dem Balkon verstaut, dass von unten nichts mehr zu sehen war. Danach verfasste ich den nachfolgenden Brief, der Ihnen hoffentlich als Anhaltspunkt in einer ähnlichen Situation dienen kann.
 

Betrifft Stabantenne am Balkongitter
 
Sehr geehrte Frau xxx,
 
bezugnehmend auf Ihr gestriges Schreiben kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stabantenne von mir umgehend entfernt wurde und sich nicht mehr am Balkongitter befindet.
 
Ich bin mir im klaren darüber, dass ich Sie über bauliche Änderungen hätte informieren und mir Ihre Genehmigung dafür einholen müssen (§ X Abs. Y des Mietvertrages). Da die Antenne aber keine feste Installation (sie ist nur am Balkongitter mit Schellen und Flügelmuttern befestigt) darstellt und sich nur zeitweise außerhalb der Balkonfläche befindet, ging ich davon aus, dass keine Genehmigung erforderlich wäre. Die meiste Zeit stand sie von innen an das Balkongitter gelehnt, ragte nicht darüber hinaus und war kaum sichtbar.
 
Seit 2 Jahren bin ich lizenzierter Funkamateur, der sich für etwa 8 bis 10 Stunden in der Woche als Hobby mit der Morsetelegrafie beschäftigt. Fast über den gesamten genannten Zeitraum befindet sich auch schon die so genannte Stabantenne auf meinem Balkon. So genannte Stabantenne schreibe ich deshalb, weil es im Prinzip kein fester Stab ist, sondern eine Fiberglas-Teleskoprute. Diese Teleskoprute hatte ich bisher nur während meiner Funktätigkeit auseinandergezogen. Sie ragte dann schräg vom Balkon weg. Wenn ich nicht gefunkt habe, war sie jedesmal eingeschoben und stand vollständig innerhalb meines Balkons.
 
Da die Antenne von mir schon länger benutzt wurde, hoffe ich nicht, dass sie jetzt jemanden optisch gestört hat. Elektrische Störungen sind mir bisher nicht zu Ohren gekommen, obwohl die anderen Bewohner in meiner Umgebung (eigenes, benachbarte und gegenüberliegendes Wohnhaus) über mein Hobby informiert waren. Diese Störungen wären mir als Funkamateur auch persönlich sehr unangenehm, da ich bei meiner abgelegten Prüfung auch über mögliche elektrische Störungen und ihre Vermeidung mein Wissen zeigen musste.
 
Die Antenne habe ich zwar von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit und die damit verbundenen Sicherheitsabstände prüfen lassen, jedoch dabei leider Ihre Zustimmung außer 8 gelassen.
 
Ich hoffe, dass wir während der nächsten Sprechzeit eine beiderseits befriedigendere Lösung finden werden.
 
Mit freundlichem Gruß
 
xxx


14 Tage später hatte ich dann ein Antwortschreiben mit einer Duldung darin in der Hand. Natürlich geschah dies nur unter der Auflage, dass alle baulichen Veränderungen fachgerecht ausführt werden und bei meinem Auszug aus der Wohnung der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen ist. Seitdem bin ich wieder zeitweiser DX-Angler.